Gesundheitliche Risiken

Das Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP) zwischen den USA und Europa sorgt für viel neuen Gesprächsstoff rund um das Thema Lebensmittelsicherheit. Dabei besonders kritisiert werden unter anderem die sogenannten „Chlorhühnchen“ aus den USA. Verbraucher- und Umweltschützer sehen dabei eine drohende Gefahr für die EU-Verbraucherstandards und pochen bei der EU-Kommision auf deren verbindliche Einhaltung - ohne viel Resonanz.

Gesundheitliche Risiken

Öffnen der Märkte bedroht Lebensmittelsicherheit und schafft gesundheitliche Risiken

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zur Schaffung eines transatlantischen Marktes werden zunehmend kritisiert. Sinkende Zölle werden zwar befürwortet, doch verschiedene Schutzorganisationen bangen um Lockerungen der Lebensmittelstandards und damit um die Erlaubnis von risikoreichen Lebensmittelimporten. Genmanipuliertes Obst und Gemüse, hormonpräpariertes Fleisch und Hühner, die einer Chlorbehandlung unterzogen wurden, sind dabei nur einige Beispiele für Lebensmittel mit unklarem Risikofaktor.

Die Genforschung und Manipulation hat zwar im Nutzpflanzenbereich in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte und Resultate erziehen können, dennoch steckt sie in den Kinderschuhen. Mögliche Spätfolgen von behandeltem Material können noch nicht genau abgeschätzt und erforscht werden. Sie benötigen weiterer Langzeitforschung, bevor eine unbedenkliche Eingliederung am Markt akzeptabel ist.

Ebenso unerforscht sind die Auswirkungen der aus den USA stammenden „Chlor-Hühnchen“. US Amerikaner scheinen keinerlei Bedenken zu haben, dass die Hühner vor dem Verkauf mit einer speziellen Lösung sterilisiert werden. Auf dem deutschen Markt sieht dies allerdings ganz anders aus, wie die Proteste der Umwelt- und Verbraucherschützer zeigen. Die Mischung aus Natriumchlorit, Chlordioxid und anderen Substanzen könnte sich für den Verbraucher als schädlich herausstellen und ist hierzulande derzeit noch verboten. Dies könnte sich mit dem Freihandelsabkommen jedoch bald ändern.

BfR offen für Neues

Eine erste Entwarnung gab das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR. Dessen Forschungen ergaben, dass keine Gefahr von mit Chlor behandeltem Hühnerfleisch ausgeht. Der Trend der Forscher geht sogar zu einer Befürwortung der Methode. Studien haben klar belegen können, dass sich auf behandeltem Fleisch deutlich weniger Keime befinden, als auf unbehandeltem. Die Legalisierung dieser Methode am europäischen Markt wäre somit nicht nur unbedenklich, sondern sogar wünschenswert. Man müsse schließlich alles unternehmen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und in diesem Sinne offen für neue Wege sein. Allein das Verlassen auf die hohen Hygienestandards könne nicht alles sein. Eine eingehende Prüfung neuer Verfahren zur Risikominimierung bei der in den letzten Jahren stark ansteigenden Keimbelastung auf Geflügelfleisch könne nur von Vorteil sein.

Die Suche nach neuen Verfahren stellt sich jedoch als langwieriger Prozess dar. Vielversprechende Ideen müssen genau getestet und eine umfangreiche Risikoanalyse erhoben werden. Diese beinhaltet die Bereiche Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation. Anhand der Risikobewertung lässt sich frühzeitig ermitteln, wie gesundheitsschädlich sich ein neues Verfahren auf den Verbraucher und die Umwelt auswirken kann. Soll bedeuten, es werden alle Gefahren, deren Ursachen und Ausmaße, sowie ihre Eintrittswahrscheinlichkeit geklärt. Ebenso schaut man nach möglichen Maßnahmen, die die Risiken eindämmen bzw. mindern können.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Bei der Erhebung und Auswertung der Daten müssen stets bestimmte Verordnungen und Normen, die im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzt zu finden sind, eingehalten werden. Daher empfiehlt es sich zur Unterstützung eine Software zur Risikoanalyse, für die Lebensmittelindustrie zu benutzen, um keine wichtigen Aspekte zu vergessen oder ungewollt gegen bestehende Vorschriften zu verstoßen. Sie leitet einen zielgerichtet durch die Stadien der Risikobewertung. So können gefundene Ursachen in die Kategorien „chemisch“, „biologisch“ oder „physikalisch“ eingegliedert werden. Auch eine Unterscheidung in den Einbringungsort bzw. die entsprechende Zeitspanne sind möglich.

Zur anschließenden Charakterisierung nach quantitativen und qualitativen Faktoren werden anerkannte Forschungsberichte verwendet. Auch toxikologische Gutachten und Kennzahlen, die bestimmen wie viel einer bestimmten Substanz ein einzelner Mensch auf Lebenszeit unbedenklich aufnehmen darf, können Aufschluss über das Risikopotenzial geben.

Mit Hilfe der Software lassen sich nun im nächsten Schritt alle Daten zur Expositionsabschätzung zusammenfügen. Es wird kalkuliert, wie viel eines Stoffes ein Mensch tatsächlich aufnimmt - nicht nur aus der Nahrung, sondern auch aus der Umwelt. Anschließend können die gesammelten Daten mittels Software zusammengetragen und das gesundheitliche Risiko ermittelt werden. Des Weiteren werden Äußerungen zu Häufigkeiten, Wahrscheinlichkeiten und der Schwere der Folgen abgegeben.

Auf gesammelten Daten richtig aufbauen

Das so festgestellte Risiko kann man nun als Basis des Risikomanagement zugrunde legen. Darauf aufbauend sind Vorschläge zu steuernden Maßnahmen und eventuellen Empfehlungen und dergleichen anzusiedeln. So zum Beispiel, dass man ein bestimmtes Produkt nicht über 8°C lagern, nicht öfter als einmal am Tag oder nicht während der Schwangerschaft zu sich nehmen sollte.

Während diesem ganzen Prozesses ist eine transparente Risikokommunikation essenziell, ebenso eine einheitliche Konsistent - wie bereits bei den zuvor erhobenen und aufgearbeiteten Daten geschehen. Und genau diese transparente Kommunikation wünschen sich die Umwelt- und Verbraucherschützer bei den Verhandlungen zwischen EU und USA. Sie wollen über alle möglichen Risiken aufgeklärt und in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Denn es geht dabei nicht nur um eine Öffnung des Marktes, sondern um das Wohle der Gemeinschaft, das Wohle der Umwelt. Wie die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen ausgehen, scheint nicht ganz gegeben, sicher ist nur, dass es Grund zur Beunruhigung gibt. Ebenso, dass frühzeitig alle Risiken genau geklärt werden müssen, bevor man sich guten Gewissens darauf einlassen kann.